18. November 2009, 16:25 Uhr
Die Betriebskostenabrechnung über preisgebundenen Wohnraum muss die Rechnungsdaten und die Versorgungsunternehmen enthalten. Enthält sie Rechnungsposten mit Daten, die nicht aus dem Abrechnungsjahr stammen, so sind diese gesondert zu erläutern.
Redaktion (allg.)
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