09. Dezember 2009, 15:15 Uhr
Auch wenn eigentlich der Eigenbedarf des Vermieters gegeben ist, kann eine starke Verwurzelung des Mieters mit der Wohnung dazu führen, dass er weiter in ihr leben darf. Der Vermieter hatte einer über 89 Jahre alten Frau gekündigt, die seit 25 Jahren allein in der Wohnung lebte und pflegebedürftig war, um seine Tochter im Haus aufzunehmen.
Redaktion (allg.)
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