22. Dezember 2009, 15:18 Uhr
Bauen Eheleute ein Zweifamilienhaus und ziehen sie in beide Wohnungen selbst ein, so können sie nicht für beide Objekte die Eigenheimzulage beanspruchen. Wird jedoch die zweite Wohnung einem Angehörigen kostenfrei überlassen, so steht auch für diese Wohnung die Eigenheimzulage (40.000 Mark in 8 Jahren) zu, solange keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass beide Wohnungen von dem Ehepaar bewohnt werden.
Redaktion (allg.)
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Artikel Eigenheimzulage
1.12.2023
Tausende Wohnungen werden ertüchtigt









