Einstellung einer Versicherung

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Eine Hausbock- und Schwammversicherung kann vom Vermieter ohne gesonderte Erklärung in die Betriebskostenabrechnung eingestellt werden, wenn die Umlage von Sachversicherungskosten im Mietvertrag vereinbart ist. Die Umlage von Kosten für die Wartung von Feuerlöschern muss gesondert vereinbart werden.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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