Hat ein Eigentümer nach dem Gesetz zu dulden, dass auf seinem Grundstück Strommasten aufgebaut werden, muss er dies hinnehmen. Er kann sich nicht mit dem Einwand dagegen wehren, dass von einem entstehenden Elektrosmog gesundheitliche Gefahren ausgehen, entschied das Gericht. Die Gefährdungslage sei mangels abschließender Forschungen unklar.
Redaktion (allg.)
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