Elektrosmog

1167
Bild: itchaznong/stock.adobe.com
Bild: itchaznong/stock.adobe.com

Hat ein Eigentümer nach dem Gesetz zu dulden, dass auf seinem Grundstück Strommasten aufgebaut werden, muss er dies hinnehmen. Er kann sich nicht mit dem Einwand dagegen wehren, dass von einem entstehenden Elektrosmog gesundheitliche Gefahren ausgehen, entschied das Gericht. Die Gefährdungslage sei mangels abschließender Forschungen unklar.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Elektrosmog
8.7.2025
Mietrecht
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 19.02.2014 zum Aktenzeichen 13 C 2751/13 darf der Mieter, wenn er den Vermieter telefonisch nicht erreichen kann, ein gefährliches Wespennest in...
29.1.2026
Für den wirksamen Abschluss eines Maklervertrages im elektronischen Geschäftsverkehr ist die Annahmeerklärung des Verbrauchers als ausdrückliche Bestätigung der Provisionspflicht auszugestalten.
8.8.2025
Trinkwasserverordnung
Laut gesetzlicher Trinkwasserverordnung müssen Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 vollständig entfernt oder stillgelegt werden. Laut Schätzungen sind Bleirohre noch immer in Zehntausenden...
6.11.2023
Hagel, Sturm, Schneelasten
In Deutschland sind rund 2,6 Millionen Solarstromanlagen installiert. PV-Anlagen sind nicht obligatorisch über die Wohngebäudeversicherung mitversichert und müssen daher dem Gebäudeversicherer...
11.11.2024
Unwirksame Kündigung
Möchten Sie als Vermieter:in eine Wohnung umfangreich modernisieren lassen, müssen Sie genau darauf achten, wie Sie eine Duldungspflicht gestalten. Wenn der Mietende die Maßnahmen duldet, dürfen Sie...
26.2.2026
Klimaresilienz und Begrünung
Die Klimakrise ist auch eine Gesundheitskrise – besonders für vulnerable Gruppen in Städten. In dicht besiedelten Quartieren wirken Belastungen wie Hitze, Luftverschmutzung, Feinstaub, Allergien, Lärm...