Empfundene Kälte

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Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
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Vor Gericht unterlag eine Mieterin, der es in ihrer Wohnung zu kalt war. Sie hatte daraufhin die Miete gemindert. Doch tatsächlich schaffte die vorhandene Heizungsanlage noch bei Außentemperaturen von minus zwölf Grad die Räume auf eine Zimmertemperatur von 20 Grad zu erwärmen. Dies stellte ein eigens beauftragter Sachverständiger fest. Das Gericht entschied, nur darauf komme es an. Die gefühlte Temperatur sei unerheblich.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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