27. Januar 2010, 15:47 Uhr
Eigentümer einer Erdgeschosswohnung dürfen nicht ohne weiteres Fenster zum Schutz vor Einbrüchen vergittern. Die übrigen Wohnungseigentümer müssen grundsätzlich ihre Zustimmung geben. Wenn die Gitter als Kletterhilfe dazu dienen können, Einbrüche in darüber liegenden Wohnungen zu erleichtern, sind die Nachbarn berechtigt, die Zustimmung zu verweigern. Die Gitter stellen eine bauliche Veränderung dar.
Redaktion (allg.)
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Artikel Fenstergitter?
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