Fußmatten?

1167
Bild: vegefox.com/stock.adobe.com
Bild: vegefox.com/stock.adobe.com

Mieter dürfen Fußmatten vor ihrer Wohnungstür auslegen. Einwände des Vermieters oder einiger Nachbarn, dass damit andere Hausbewohner gefährdet oder Reinigungsarbeiten im Treppenhaus behindert werden, können nicht zu einem Fußmatten-Verbot führen. Grund: Mieter, die eine Wohnung mieten, besitzen das Recht, das Treppenhaus im üblichen Umfang zu nutzen. Hierzu zählt die Auslage der Matte vor der Tür.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Fußmatten?
9.4.2025
Gebäudeverwaltung erleichtern
Die Aufgaben im Facility Management sind umfangreich und werden in der Regel von Dienstleistern für den Betreiber eines Objekts erbracht. Die Probleme dabei: Die Qualität ist nicht ohne Weiteres...
17.10.2024
Betriebskosten in der Mietverwaltung
Zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten zählen alle Nebenkosten, die in keinem Zusammenhang mit den Mieter:innen der Immobilie stehen. Hierzu zählen zum Beispiel die Kosten für die Instandhaltung der...
2.2.2024
Steuern
Mieter können auch dann eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend machen, wenn sie die Verträge nicht selbst abgeschlossen haben. Vielmehr genügt es im...
1.8.2024
WEG-Recht
Wie oft sind Wohneigentümer schon in Ihre Verwaltung gestolpert und haben einen barrierefreien Zugang zur Wohnanlage gefordert? Im WEG-Recht müssen sich Immobilienverwalter gut auskennen. Gut zu...
26.7.2024
Elektronisches Schließsystem von Assa Abloy
Die WBG „Glück Auf“ Gera eG realisiert mit ihrem Projekt Weidencarré ein Wohnkonzept für das Zusammenleben von jungen Menschen, Familien und Senioren. Mit der eCLIQ-Schließanlage der Marke IKON wurde...
22.10.2024
Gesetzliche Forderungen erfüllen ohne Komplettverzicht auf Ferninspektion
Gehörlose Menschen werden durch rein akustische Rauchmelder nicht alarmiert. Daher umfasst der gesetzliche Begriff „Barrierefreiheit“ neben der hindernisfreien Erschließung einer Wohnung auch eine...