30. November 2009, 13:10 Uhr
Ein Vermieter hatte für das Ausfüllen des Mietvertrages vom Mieter eine "Vertragsausfertigungsgebühr" in Höhe von 301,60 DM verlangt. Doch daran hatte er nicht lange Freude. Der Mieter verlangte das Bezahlte wieder und bekam Recht. Die Ausfertigung des Vertrages werde von der Vermieterseite vorgenommen. Dies liege auch in deren Interesse, so das Gericht. Weder der Eigentümer noch der Verwalter hätten einen Anspruch auf ein Entgelt für die Vermittlung der Wohnung.
Redaktion (allg.)
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Artikel Gebühr für Mietvertrag?









