Gefälschte Rechnung
1167
26. November 2009, 11:05 Uhr
Wer seiner Versicherung einen Leitungswasserschaden meldet, sollte bei der Wahrheit bleiben. Fällt der Assekuranz nämlich auf, dass die Rechnung, die ihr vorgelegt wurde, gefälscht ist, kann sie die Leistung wegen arglistiger Täuschung verweigern oder zurückfordern. Es spielt dabei keine Rolle, ob der Versicherungsnehmer die Rechnung manipuliert hatte, um die Versicherung zu schädigen. Es kommt unabhängig vom Motiv allein darauf an, ob die Rechnung echt ist.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Gefälschte Rechnung
27.10.2025
Interview mit Mark Zimni, Immobilienverwaltung Führer & Brungs GmbH










