Gehhilfen

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Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
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Werden die Mieter im Mehrfamilienhaus älter, benötigen sie Gehhilfen oder Stützapparate. Es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, diese im Hausflur abstellen zu können. Da Mobilität und Kontakt mit der Außenwelt besonders für alte und gebrechliche Menschen wichtig sind, werden die Vermieter sich mit der baulichen Gestaltung ihrer Mietobjekte – nicht zuletzt wegen der demografischen Entwicklung – auf die Bedürfnisse alter Mieter einstellen müssen, so das Gericht. Was die Hausordnung vorschreibe, sei unerheblich.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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