09. November 2009, 15:07 Uhr
Ob Mieter den Geruch aus einer benachbarten Imbissbude hinnehmen müssen oder sich erfolgreich dagegen wehren können, hängt von dem Grad der Belästigung ab. Das Gericht entschied zu Gunsten des Mieters. Die Gerüche zogen danach 16 Prozent der Jahresstunden in die Wohnung. Zehn Prozent wären nur erlaubt gewesen. Eine Baugenehmigung hätte gar nicht erteilt werden dürfen, so die Richter. Daher musste der Imbiss umziehen.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Geruchsbelästigung
1.12.2023
Deutsche Bau- und Immobilienwirtschaft im Tief










