Geruchsbelästigung

1167
Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com

Ob Mieter den Geruch aus einer benachbarten Imbissbude hinnehmen müssen oder sich erfolgreich dagegen wehren können, hängt von dem Grad der Belästigung ab. Das Gericht entschied zu Gunsten des Mieters. Die Gerüche zogen danach 16 Prozent der Jahresstunden in die Wohnung. Zehn Prozent wären nur erlaubt gewesen. Eine Baugenehmigung hätte gar nicht erteilt werden dürfen, so die Richter. Daher musste der Imbiss umziehen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Geruchsbelästigung
5.2.2024
Aktuelles Urteil
Hauptaufgabe des Bauplanungsrechts ist der Ausgleich verschiedener Nutzungsinteressen und der Schutz der für ein bestimmtes Plangebiet typischen Nutzungsarten. Es gibt aber auch Konflikte innerhalb...
2.10.2024
Zusammenbruch des Wohnungsbaus
22.10.2024
Erklärungsversuch
Die Digitalisierung in der Wohnungswirtschaft ist ein vielschichtiges und komplexes Thema, das erhebliche strukturelle und kulturelle Herausforderungen offenbart. Im Vergleich zu anderen konservativen...
1.12.2023
Deutsche Bau- und Immobilienwirtschaft im Tief
Die Insolvenzen im deutschen Bau- und Immobiliengewerbe steigen deutlich: 2022 mit plus acht Prozent und bis August 2023 um 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Zu diesem Ergebnis kommt der...
2.10.2025
Bauland-Märkte seit 2010
Ein wichtiger Frühindikator für die Entwicklung der Immobilienmärkte sind die Märkte für Bauland. Sie sind den Immobilienmärkten vorgelagert und geben frühzeitig Aufschluss darüber wie sich diese...
1.7.2025
Gastkommentar
Die neue Regierung steht in den Startlöchern – die Hoffnungen im Bereich Wohnen sind hoch. Mit einem Werkzeug könnte der jahrelang versprochene Wohnungsbau-Turbo nun endlich gezündet werden.