10. November 2009, 16:27 Uhr
Beteiligt sich eine vermögensverwaltende Personengesellschaft (Obergesellschaft) mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an einer gewerblich tätigen anderen Personengesellschaft (Untergesellschaft), so hat das nicht zur Folge, dass die gesamten Einkünfte der Obergesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten.
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Artikel Gewerbliche Beteiligungseinkünfte
15.5.2025
Wohnbauten und Haushalte in der Vermögensbilanz










