Gleichgestellt

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Unterschreibt ein unverheiratetes Paar einen Fünfjahres-Mietvertrag, kann die Frau den Vertrag vorzeitig kündigen, wenn der Mann stirbt. Der Vermieter hat keinen Anspruch auf weitere Zahlungen, wenn er nicht sofort einen Nachmieter findet. Auch unverheirateten Paaren steht in solchen Fällen das außerordentliche Kündigungsrecht zu.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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