22. Oktober 2009, 09:48 Uhr
Soll in der Nachbarschaft eines Grundstückbesitzers eine Mobilfunkanlage errichtet werden, so kann dieser sich nicht mit der Begründung dagegen wehren, die Gesundheit der Anwohner würde gefährdet. Werden die Grenzwerte bei der elektromagnetischen Strahlung eingehalten und gibt es keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, dass diese Grenzwerte zu hoch angesetzt wurde, so darf die Anlage installiert werden.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Grenzwerte bei Mobilfunkanlage
26.7.2024
Wasseraufbereitung ohne chemische Zusätze










