In zwei Wohnungen eines Mietshauses wurden Legionellen festgestellt – und zwar in einer Konzentration von über 100 KbE (koloniebildende Einheiten) je 100 Milliliter. Vom amtlichen Grenzwert 1.000 KbE war das noch weit entfernt, trotzdem machten die Bewohner einer nicht von den Untersuchungen betroffenen Nachbarwohnung eine 25-prozentige Mietminderung geltend.
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