30. November 2009, 13:12 Uhr
Wurde ein gewerblicher Mietvertrag mit einer Gesamtmiete abgeschlossen, so ist im Zweifel anzunehmen, dass keine Quadratmetermiete vereinbart werden sollte. Stellt sich später heraus, dass die Fläche wesentlich größer ist als bei Vertragsschluss angenommen, kann die Miete nicht angepasst werden. Auch dann nicht, wenn mietvertraglich die Quadratmeterzahl aufgenommen wurde. Dies gilt besonders dann, wenn die Quadratmeterzahl mit circa versehen wurde. Das spricht gegen die Annahme, dass die Fläche Berechnungsgrundlage des Mietzinses sein sollte.
Redaktion (allg.)
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