Großbaustelle

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Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de

Eine Großbaustelle kann eine Mietminderung von 35 % rechtfertigen. Das gilt, wenn die Wohnungsqualität erheblich von Emission, Lärm, Gestank und Staub eingeschränkt ist.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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