05. März 2010, 10:23 Uhr
Ein irritierendes Urteil hat das Gericht gefällt: Während eines Streits hatte ein Mann seine Ehefrau an den Armen gepackt, gedroht, das Haus anzuzünden und die Familie zu töten. Die Frau wollte ihm Hausverbot erteilen lassen. Damit jedoch fand sie bei den Richtern kein Gehör. Dies sei nur möglich, wenn sicher sei, dass sich Vergleichbares wiederholen könne. Für die Dauer des Getrenntlebens könne sich der Mann in der Kellerwohnung einrichten.
Redaktion (allg.)
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Artikel Hausverbot abgelehnt
16.1.2024
Zwangsversteigung Mehrfamilienhaus










