20. November 2009, 14:26 Uhr
Sinken die Temperaturen im Sommer unter 18 Grad, muß der Vermieter die Heizung anstellen. Anderenfalls kann die Miete gemindert werden. Der Vermieter darf sich nicht darauf berufen, daß sich die Mehrheit der Mieter gegen ein Anstellen der Heizung ausgesprochen hat.
Redaktion (allg.)
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