Im Urlaub Steuern sparen

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Bild: natali_mis/stock.adobe.com
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Viele Eigentümer von Ferienwohnungen und -häusern, die ihre Immobilie vermieten, urlauben auch selbst gerne darin. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes dürfen sie neuerdings - trotz anteiliger Eigennutzung - für den Zeitraum der Vermietung Leerstand und Verluste steuerlich geltend machen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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