16. November 2009, 13:01 Uhr
Viele Eigentümer von Ferienwohnungen und -häusern, die ihre Immobilie vermieten, urlauben auch selbst gerne darin. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofes dürfen sie neuerdings - trotz anteiliger Eigennutzung - für den Zeitraum der Vermietung Leerstand und Verluste steuerlich geltend machen.
Redaktion (allg.)
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