Erhält der Grundstückskäufer Geld für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks zunächst lediglich als Darlehen und verzichtet der Darlehensgeber erst später auf die Rückzahlung, hat sich die Situation grundlegend geändert. Für eine mittelbare Grundstücksschenkung muss das Darlehen vor dem Grundstückserwerb und vor Bezahlung des Kaufpreises in eine Schenkung umgewandelt worden sein. In diesem Fall hatte eine Mutter ihrem Sohn rund 50.000 Euro überwiesen, die er verabredungsgemäß zum Erwerb eines Anteils an einer Eigentumswohnung einsetzte. Später reichten er und seine Mutter gleichlautende Erklärungen beim Finanzamt ein, dass dieser Betrag inzwischen von einem Darlehen in eine Schenkung umgewandelt worden sei. Zu spät, urteilte das Gericht. Der notarielle Antrag für die Grundbucheintragung der Eigentumswohnung datierte um einen Monat früher als die beim Fiskus vorgelegte Schenkungserklärung.
Redaktion (allg.)
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