04. Dezember 2009, 12:41 Uhr
Ein Vermieter darf einen neuen Mieter wieder auf die Straße setzen, wenn dieser ihn nicht über eine drohende Verbraucherinsolvenz informiert hat. Das Gericht stimmte in einem Fall der Räumung einer Wohnung zu, in dem der Mieter aus einem alten Mietverhältnis noch 15.000 Euro Schulden hatte und er somit auch noch so gut wie zahlungsunfähig war.
Redaktion (allg.)
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