Insolvenz des Mieters als Kündigungsgrund

1167
Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com

Ein Vermieter darf einen neuen Mieter wieder auf die Straße setzen, wenn dieser ihn nicht über eine drohende Verbraucherinsolvenz informiert hat. Das Gericht stimmte in einem Fall der Räumung einer Wohnung zu, in dem der Mieter aus einem alten Mietverhältnis noch 15.000 Euro Schulden hatte und er somit auch noch so gut wie zahlungsunfähig war.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Insolvenz des Mieters als Kündigungsgrund
16.5.2025
Gesetzgeber zündet Turbo für PV-Strom
Das Mieterstrom-Modell zwingt Vermietern gesetzliche Pflichten eines Energieversorgers auf. Wer will das schon. Wesentlich einfacher ist die Solarstromproduktion nach dem neuen „Modell der...
22.10.2024
Sicherheit und Energieeffizienz mit den smarten Lösungen von ista
Nach wie vor investieren die Deutschen gern in Gewerbe- oder Mietimmobilien. Laut Statista sind sie die zweitbeliebteste Geldanlage. Als realistisch gilt eine jährliche Rendite von drei bis vier...
18.8.2026
"Mein wichtigster Rat ist: ins Handeln kommen“
Seit dem 1. April 2026 ist Ulrich Schiller CEO Deutschland bei der Techem Gruppe. Damit steht er mit an der Spitze des Energie- und Messdienstleisters. Vor seinem Wechsel zu Techem war der gelernte...
29.1.2025
Steigende Zahlen in NRW
Wohnungslosigkeit gibt es auch auf dem Land. Darauf hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hingewiesen. Der LWL unterstützt Vermieter mit sechs Millionen Euro im Rahmen des Konzeptes...
1.12.2023
Deutsche Bau- und Immobilienwirtschaft im Tief
Die Insolvenzen im deutschen Bau- und Immobiliengewerbe steigen deutlich: 2022 mit plus acht Prozent und bis August 2023 um 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Zu diesem Ergebnis kommt der...
1.6.2026
Fernablesbare Messgeräte
Haus- und Wohnungseigentümer müssen bis zum 31.12.2026 ihre Heizkostenverteiler – wenn diese noch nicht fernablesbar sind – durch fernablesbare Geräte ersetzen oder diese nachrüsten. Dies gilt auch...