14. Januar 2010, 10:22 Uhr
Wenn in der Teilungserklärung nicht hinreichend klar eine von der gesetzlichen Kostenverteilung abweichende Regelung getroffen ist, bleibt es bei der Kostenverteilung nach Mieteigentumsanteilen für grundlegende Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum (hier: Tiefgaragendach).
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Artikel Instandhaltungskosten
21.4.2026
BGH-Urteil schafft neue Ungerechtigkeit










