Jahresübergreifende Abrechnungen

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Bild: sebra/stock.adobe.com
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Es widerspricht nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer mehrjährige Bauarbeiten am Schluss erstmalig jahresübergreifend abrechnen.

Redaktion (allg.)

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Artikel Jahresübergreifende Abrechnungen
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