11. März 2010, 12:48 Uhr
Verlangt ein Vermieter von einem neuen Mieter mit der ersten Miete auch die Überweisung der kompletten Mietkaution, zahlt der jedoch nur eine erste Rate, so kann der Vermieter vor Gericht nicht die volle Summe einklagen, da Mieter das Recht haben, die Kaution in drei Raten zu berappen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Kaution
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GEG und WEG passen nicht formschlüssig zusammen










