Kaution vom Sozialamt?

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Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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Mietet ein Sozialhilfeempfänger eine Wohnung, muss das Sozialamt die vom Vermieter geforderte Kaution zahlen. Grund: Bedürftige haben trotz der entspannten Situation auf dem Wohnungsmarkt das Recht, "in der Umgebung von Nichthilfeempfängern" zu leben.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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