11. März 2010, 11:47 Uhr
Mietet ein Sozialhilfeempfänger eine Wohnung, muss das Sozialamt die vom Vermieter geforderte Kaution zahlen. Grund: Bedürftige haben trotz der entspannten Situation auf dem Wohnungsmarkt das Recht, "in der Umgebung von Nichthilfeempfängern" zu leben.
Redaktion (allg.)
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