Kein Anspruch auf Mauer gegen Starkregen

Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch darauf, dass die Gemeinde sein Anwesen vor Regenwasser schützt, das nach einem Starkregen eindringen könnte.

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Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
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Aus dem Tatbestand

Nach dem geltenden Bebauungsplan, so das Argument des Eigentümers, sei ein Regenrückhaltebecken vorgesehen. Nachdem dieses aber bislang nicht errichtet wurde, sammle sich auf seinem Grund das Regenwasser und staue sich auf.

Aus den Entscheidungsgründen

Vor Gericht war der Bürger nicht erfolgreich. Er wurde darauf hingewiesen, dass Festsetzungen eines Bebauungsplanes zwar städtebauliche Ziele formulierten, aber ein Anspruch auf deren Umsetzung zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht bestehe. Anwohner könnten aus einem Bebauungsplan keine eigenen Rechte auf Vollziehung gegenüber der Gemeinde ableiten.

Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern

Gericht: Verwaltungsgericht Main
Aktenzeichen: 3 K 532/18
Urteil vom: 20.03.2019

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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