26. Oktober 2009, 13:28 Uhr
Ein Wohnungseigentümer, der mit dem Anbau eines Balkons über seiner Wohnung zunächst einverstanden war, kann seine Zustimmung widerrufen. Allerdings nur solange der bauwillige Eigentümer noch keine konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung seines Projekts getroffen hat.
Redaktion (allg.)
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