04. Dezember 2009, 12:37 Uhr
Ein Vermieter darf einer psychisch kranken Mieterin (hier wurde bereits ein Betreuungsverfahren eingeleitet), die die Miete über mehrere Monate nicht gezahlt hatte, nicht das Mietverhältnis kündigen, wenn diese innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Kündigung sämtliche Mietschulden begleicht, da sie ihre mietvertraglichen Pflichten aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht schuldhaft verletzt hat.
Redaktion (allg.)
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Artikel Keine Kündigung bei psychisch Kranken
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