Keine Pflichtverletzung

1167
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Es gehört nicht zu den typischen Pflichten eines zur Vermietung einer Wohnung eingeschalteten Maklers, die Wohnung an den Mieter auch zu übergeben und alle damit im Zusammenhang stehenden Handlungen vorzunehmen, insbesondere die Mietsicherheit vor Schlüsselübergabe einzuziehen. Etwas anderes gilt nur dann, wenn es diesbezüglich eine ausdrückliche Anweisung des Vermieters an den Makler gegeben hat.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Keine Pflichtverletzung
2.4.2025
Mietsicherheiten zeitgemäß verwalten
Steigender Kostendruck und der Mangel an Arbeitskräften erfordern in der Immobilienwirtschaft effizientere Geschäftsprozesse. Rationalisierungsspielraum bietet die Digitalisierung repetitiver...
27.9.2024
Stimmungsbild unter Immobilienverwaltern
Die Diskussion um das Für und Wider einer Pflichtversicherung flammt seit der verheerenden Flut im Ahrtal 2021 immer wieder auf. Während die SPD und die Grünen sie als solidarisches System zur...
26.2.2025
Eigentümerversammlung Beschluss
Regelmäßig sind Beschlüsse zur Entlastung des Verwalters und Beirates Gegenstand von Eigentümerversammlungen. Die Verwalterentlastung ist im Gesetz selbst nicht geregelt, jedoch üblich und kann...
7.8.2024
Überhitzte Wohnungen im Sommer
Viele Mietwohnungen heizen bereits bei Temperaturen um die 27 Grad extrem auf. Was können Mieterinnen und Mieter rechtlich von ihren Vermietern verlangen? Und wie können sie ganz praktisch Abhilfe...
7.7.2026
Interview
Erwin Nolde beschäftigt sich seit 30 Jahren mit Grauwasser und ist maßgeblich verantwortlich, dass Berlin Vorreiter bei der Nutzung der Technologie ist.
7.7.2026
Gesetzentwurf beschlossen
Für Immobilienverwalter ist es weiterhin die Pflicht, sich fortzubilden. Prüfungen der Weiterbildungsnachweise durch die Behörden entfallen künftig allerdings. Der Deutsche Bundestag hat nun das...