14. Januar 2010, 11:34 Uhr
Die Kontrollpflichten eines Vermieters haben Grenzen. Dem Eigentümer einer Wohnung ist es nicht zuzumuten, ohne konkreten Anlass den WC-Druckspüler in seiner Mietwohnung regelmäßig zu kontrollieren. Das gelte selbst dann, wenn er dadurch einen Schaden, der durch auslaufendes Wasser eingetreten war, rechtzeitig erkannt und behoben haben könnte. Diese permanente Überwachung der Toilette sei auch nicht mit den Rechten des Mieters vereinbar. Regelmäßige Besuche durch den Vermieter wegen einer Toiletten-Kontrolle seien mit dem Anspruch auf Ruhe des Mieters nicht vereinbar.
Redaktion (allg.)
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