11. März 2010, 11:44 Uhr
Eine Mutter, die im zweiten Stock wohnt, kann ihren Kinderwagen im Hausflur abstellen, auch wenn er zum Teil unter Briefkästen steht. Die Mitbewohner müssen es hinnehmen und notfalls den Wagen beiseite schieben.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Kinderwagen
21.4.2026
Interview mit BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt










