12. November 2009, 08:53 Uhr
Die in den Allgemeinen Vertragsbestimmungen eines Wohnungsmietvertrages enthaltene Klausel "Bei preisgebundenem Wohnraum gilt die jeweils gesetzlich zulässige Miete als vertraglich vereinbart" verstößt nicht gegen das Transparenzgebot.
Redaktion (allg.)
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Artikel Klauseln im Vertrag
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