Küche

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Bild: Frank Wagner/stock.adobe.com
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Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters die vorhandene Einbauküche nicht ausbauen, weil er bei Unterzeichnung des Mietvertrages mit den "wesentlichen Bestandteilen" der Wohnung einverstanden war.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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