01. Dezember 2009, 16:50 Uhr
Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters die vorhandene Einbauküche nicht ausbauen, weil er bei Unterzeichnung des Mietvertrages mit den "wesentlichen Bestandteilen" der Wohnung einverstanden war.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Küche
26.7.2024
Mieter einer Eigentumswohnung muss nicht zustimmen
26.7.2024
Wartungskosten | Rauchmelder | Parasiten | Gartenpflege
4.3.2024
NHW stellt sozialen Initiativen Mietwohnungen zur Verfügung
3.5.2024
Wohnungsunternehmen sind wichtige Akteure










