07. Dezember 2009, 13:58 Uhr
Wurde Wohnraum gekündigt, weil der zahlungsunfähige Mieter über mehrere Monate hinweg keinen Mietzins zahlte, und erhebt der Vermieter Räumungsklage, kann er zugleich die künftig fällig werdende Nutzungsentschädigung bis zur Herausgabe der Wohnung einklagen.
Redaktion (allg.)
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Artikel Kündigung wegen Zahlungsverzug









