05. März 2010, 13:15 Uhr
Mieter, die sich über laute Geräusche in ihrem Haus ärgern, können ihren Vermieter darauf verklagen, diese zu unterbinden. Dabei kann es für sie jedoch schädlich sein, wenn sie in der Klage einen genauen Grenzwert festlegen. So hatte ein Mieter verlangt, der Lärmpegel dürfe nicht über 40 Dezibel liegen. Tatsächlich erreichte er aber nur 36 Dezibel - was unter Umständen für eine Verpflichtung des Vermieters gereicht hätte.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Lautstärke
5.9.2024
Gesetz gegen Schrottimmobilien erhält breite Unterstützung










