Markisen für alle

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Bild: fabstyle/stock.adobe.com
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Überspannt eine Markise an einer Wohnungseigentumsanlage die gesamte Außenfront samt einem Ladenlokal im Parterre, trägt sie also als Fassaden gestaltendes Element maßgeblich zur äußeren Gestaltung des Gebäudes bei, so gehört sie zum Gemeinschaftseigentum.Eine Reparatur (hier in Höhe von 30.000 Euro) ist deshalb von allen Eigentümern zu finanzieren.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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