18. November 2009, 16:16 Uhr
Werden die Betriebskosten einer Gemeinschaftsantenne im Anschluss an die Bereitstellung eines Breitbandkabelanschlusses aus der Nebenkostenabrechnung herausgenommen, wird dadurch der mietvertragliche Anspruch der Mieter auf Instandhaltung der Antenne nicht ausgeschlossen.
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