Mieter muss Beweise für alte Schäden liefern
Aus dem Tatbestand
Die Eigentümerin einer Wohnung machte gegenüber der Mieterin bei der Rückgabe des Objekts Forderungen geltend. So waren die Türen und Türzargen erheblich abgenutzt und zerkratzt. Für die fachgemäße Wiederherstellung sollte die Mieterin aufkommen. Diese aber berief sich auf ihre Vor- oder vielleicht sogar Vorvormieter, die für die Schäden verantwortlich seien. Durch ihren eigenen Gebrauch seien höchstens ein paar weitere Kratzer hinzugekommen. Aus diesem Grund wollte sie die Reparaturen nicht bezahlen.
Aus den Entscheidungsgründen
Der Vertrag besage eindeutig, dass die Mieterin am Ende der Laufzeit die Wohnung in unbeschädigtem Zustand zurückgeben müsse, befand der zuständige Richter. Hier gebe es jedoch erhebliche Mängel, die auch im Abnahmeprotokoll nach dem Auszug bestätigt seien. Nun hätte es nach Überzeugung des Gerichts an der Mieterin gelegen, Beweise für das Vorhandensein der Schäden bereits bei ihrem Einzug zu liefern. Das sei ihr jedoch nicht gelungen.
Quelle: LBS Infodienst Recht und Steuern
Gericht: Amtsgericht Saarbrücken
Aktenzeichen: 120 C 12/16
Urteil vom: 12.01.2017
Redaktion (allg.)
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