Mietrecht

Mieter musste für Schaden im Aufzug aufkommen

Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Bei einem Umzug kommt es oft zu Schäden im Treppenhaus. Kratzer, Schleifspuren, abgeplatzter Putz sind da leider nicht untypisch. Im vorliegendem Fall verursachte ein ausziehender Mieter einen Schaden am Aufzug im Wohnhaus. Wer haftet? de? Wie und von wem bekommt der Vermieter für Umzugsschäden Schadensersatz?

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Bild: mrmohock/stock.adobe.com
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Wenn ein Mieter beim Auszug aus seiner Wohnung die Edelstahl-Innenverkleidung des Fahrstuhls zerkratzt hat, muss er für den Schaden aufkommen. Und der kann ganz schön hoch sein. In einem Mehrfamilienhaus war ein relativ neuer Aufzug eingebaut (erst vier Jahre alt). Als ein scheidender Mieter diesen Fahrstuhl für seinen Umzug nutzte, stießen Möbelstücke an die Rückwand und eine Seitenwand aus Edelstahl. Es entstanden zahlreiche Kratzer und der Eigentümer entschied sich zu einem vollständigen Austausch der Verkleidung. Eine Fachfirma verlangte alles in allem 13.550 Euro dafür, was dem Verursacher des Schadens unverhältnismäßig hoch erschien. Das Urteil: Der Geschädigte habe einen Anspruch auf die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, stellte das für den Fall zuständige Zivilgericht fest. Wenn das nur unter solch hohem Aufwand möglich sei und es keine zumutbaren Alternativen gebe, dann müsse der Schadensverursacher dafür aufkommen. Die Grenze zur Unzumutbarkeit sei hier noch nicht überschritten.

Landgericht Koblenz
Urteil vom 24.04.2023, Aktenzeichen 4 O 98/21

 

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Redaktion (allg.)

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