Kaputte Fenster, Wasserschaden, Schimmel
Müssen Mieter:innen in einem Altbau mit undichten und klirrenden Kastendoppelfenster leben? Offensichtlich ja, denn das Amtsgericht Berlin-Neukölln erteilte der von den Mietern beanspruchten Mietminderung eine Absage. Es wies darauf hin, dass man in einem Altbau als Mieter mit solchen Problemen rechnen müsse. Es sei grundsätzlich nicht als zur Minderung berechtigender Mangel anzusehen, wenn bei älteren Holz-Kastendoppelfenstern ein gewissen Spiel vorhanden ist. Eine komplett luftdichte Verschließung sei nicht geschuldet und zudem kontraproduktiv. Erst wenn bei Starkregen Feuchtigkeit eindringe oder Zugluft die Wohnqualität deutlich einschränke, sei der Fall anders zu bewerten. AG Berlin-Neukölln, Aktenzeichen Aktenzeichen 14 C 75/20.
Die Verdunkelung von Fenstern und damit der Entzug von natürlichem Licht gelten normalerweise als gewichtige Gründe für eine Mietminderung. Doch wenn Fenster in einem nicht zu Wohnzwecken dienenden Kellerraum verdunkelt werden, begründet das laut Amtsgericht Tecklenburg kein Recht auf Mietminderung. Das Gericht hatte erhebliche Zweifel daran, dass eine Beeinträchtigung des Gebrauchs des Lager- und Hobbyraumes vorliege. AG Tecklenburg, Aktenzeichen 13 C 171/20.
Mit wie viel Prozent Mietminderung müssen Vermieter rechnen?
Ein Wasserschaden im Badezimmer, der zur Durchfeuchtung mehrerer Wände geführt hat und Schimmelbildung hervorrief, kann zu einer nennenswerten Minderung der Miete führen. Das Amtsgericht Paderborn hielt in einem konkreten Fall eine Reduzierung der monatlichen Zahlungen um 40 Prozent für angemessen. AG Paderborn, Aktenzeichen 54 C 20/21.
Das Lüftungsverhalten in einer Wohnung hat maßgeblichen Einfluss darauf, ob Schimmel entstehen kann oder nicht. Deswegen kann ein Eigentümer von Mietern verlangen, dass sie sich entsprechend verhalten. Was aber ist, wenn der Eigentümer in einem von ihm verteilten Informationsblatt nicht angemessene Empfehlungen zum Lüften gibt? Dann begründet das laut Landgericht Berlin bei Schimmelbefall Minderungsansprüche des Mieters in Höhe von 25 Prozent. LG Berlin, Aktenzeichen 67 S 358/20.
Ist der Wasserdruck in der Küchenspüle so minimal, dass das Wasser nur tropfenweise aus dem Hahn kommt, dann muss eine Mieterin das nicht hinnehmen. Das Amtsgericht Moers sprach der Betroffenen eine Minderung in Höhe von 5 Prozent zu. Sie hatte ins Badezimmer gehen müssen, um Wasser zu holen. AG Moers, Aktenzeichen 561 C 220/17.
Nicht immer handelt es sich bei den von der Rechtsprechung verfügten Reduzierungen um hohe, nennenswerte Summen. So erstritt sich ein Mieter vor dem Amtsgericht Berlin-Spandau lediglich eine Minderung um drei Prozent. Hier war ein 2,61 Quadratmeter großer Kellerraum so feucht gewesen, dass Trocknungsgeräte eingesetzt werden mussten. AG Berlin-Spandau, Aktenzeichen 5 C 4/15.
Ebenfalls als höchst unangenehm wird es von Nutzern einer Wohnung empfunden, wenn aus den Anschlüssen braunes Wasser tritt. Dieses Problem hatten Mieter - außerdem konnten sie im Badezimmer das Kaltwasser nicht regulieren. Das Amtsgericht Münster hielt deswegen eine Mietminderung in Höhe von 10 Prozent für angemessen. AG Münster, Aktenzeichen 7 C 4009/15.
Marder im Dachgeschoss, Aufzugausfall, Stellplätze für Pkw
Tiere können durchaus auch Anlass für eine Reduzierung der monatlichen Zahlungen durch einen Mieter sein. So hatte sich im Dachgeschoss eines Gebäudes eine Marderfamilie eingenistet und störte die Nachtruhe der Bewohner. Diese Einschränkung des Wohlbefindens rechtfertigt nach Ansicht des Amtsgerichts Augsburg eine zehnprozentige Mietminderung. AG Augsburg, Aktenzeichen 72 C 2081/16.
Wenn der Fahrstuhl außer Betrieb ist, dann trifft das die Bewohner der oberen Stockwerke eines Hauses massiv. Sie müssen nicht nur selbst die vielen Treppen bis zu ihrer Wohnung bewältigen, sondern auch all ihre Lebensmittel und sonstigen Einkäufe nach oben schleppen. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg sprach Mietern im Dachgeschoss deswegen eine Minderung um 14 Prozent zu. AG Berlin-Schöneberg, Aktenzeichen 104 C 85/15.
Wenn der mitgemietete Parkplatz für das Auto wegfällt, dann kommt grundsätzlich eine Minderung in Frage. Wird allerdings von Verwaltungs- bzw. Eigentümerseite ein gleichwertiger Stellplatz angeboten, entfällt nach Überzeugung des Amtsgerichts Köln der Anspruch auf Mietminderung. AG Köln, Aktenzeichen 201 C 193/18.
Quelle: LBS Infodienst Recht & Steuern
Hintergrund-Infos:
Das Gesetz gebietet dem Vermieter, die Wohnung in gebrauchsfreiem und makellosem Zustand zu übergeben und diesen Zustand zu erhalten. Den Gebrauch einschränkende oder gänzlich aufhebende Mängel an der Mietsache müssen vom Vermieter beseitigt werden. Für die Zeit, in der der Mangel vorhanden ist, kann der Mieter die Miete mindern oder sogar gänzlich aufheben. Gemäß § 526c I BGB sind Mieter:innen dazu verpflichtet dem Vermieter den Mangel anzuzeigen und für die Beseitigung eine angemessene Frist einzuräumen.
Ein Onlineseminar der Fachzeitschrift IVV in Zusammenarbeit mit GROSS Rechtsanwaltsgesellschaft, Berlin behandelt aktuelle Mietrechts-Fragen, u.a. diese Punkte:
- Gewerberaumvermietung und Mietminderung in der Coronapandemie
- Mietminderung bei erheblicher Lärmbelästigung
- Recht auf Wohnungsbesichtigung des Vermieters
- Schönheitsreparaturen
- Kündigung
- Kaution
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