Lärm

Ist Baulärm Mangel an der Mietsache?

Anhaltender Baulärm wird von vielen Menschen als erhebliche Belästigung empfunden. Grundsätzlich können Baulärm und andere schädliche Umwelteinflüsse durchaus einen Mangel der Mietsache darstellen. Das gilt auch dann, wenn die Immissionen nicht vom Vermieter, sondern von Dritten verursacht werden.

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Bild: Paul/stock.adobe.com
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Baulärm als Mangel derMietsache?

Es gibt keine stillschweigende Vereinbarung zur Freiheit von Baulärm.

(BGH, Urteil vom 24. November 2021 – VIII ZR 258/19)

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Artikel Ist Baulärm Mangel an der Mietsache?
Seite 55 bis 56
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