Liebe Leserinnen und liebe Leser,
die erste Ausgabe des Jahres legt die Frage nahe, was wird das neue Jahr bringen?
Für Immobilien- und Hausverwaltungen wahrscheinlich aufwändige Schulungen für das neue, vom Gesetzgeber gewollte Qualitätssiegel „Zertifizierter Verwalter“. Eben diesen Qualifizierungsnachweis können Wohnungseigentümer ab 1. Dezember 2022 verlangen. Ich höre den Stoßseufzer in vielen Verwaltungsunternehmen: „Noch eine bürokratische Hürde für unseren Beruf, als hätten wir nicht schon genug zu tun!“ Nun, das Motiv des Gesetzgebers – und der beiden Berufsverbände, die am Verordnungstext mitgearbeitet haben – ist die Stärkung der Verbraucherrechte von Wohnungseigentümern. Und man will, dass sich die Spreu vom Weizen trennt.
Eigentümer haben Anspruch auf den „Zertifizierten Verwalter“
Zertifizierter Verwalter ist eine Person, die vor einer IHK eine Prüfung über die notwendigen kaufmännischen, rechtlichen und technischen Kenntnisse abgelegt hat.
Das Zertifikat ist notwendig für die ordentliche Verwaltungsarbeit. Von der Prüfung befreit sind lediglich Personen,
- mit der Befähigung zum Richteramt,
- mit der Berufsausbildung Immobilienkaufmann/frau, (früher: Kaufleute Grundstücks-
und Wohnungswirtschaft), - geprüfte Immobilienfachwirte (IHK),
- Leute mit einem Hochschulstudium mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt.
Alle anderen Praktiker, egal wie lange sie schon tätig sind, müssen die Prüfung ablegen. Und zwar nicht nur der Unternehmer, sondern alle im Team, „die unmittelbar mit Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung“ betraut sind. Es gibt keine Alte-Hasen-Regelung.
Wie geht’s nun weiter?
Im Januar und Februar konstituiert sich beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) ein Gremium, das mit der Erstellung eines Rahmenlehrplans und mit der Formulierung der Prüfungsaufgaben beauftragt wird. Die Prüfungsfragen sollen deutschlandweit einheitlich sein. Im Sommer 2022 soll der Prüfungsstoff vorliegen. Ab September 2022 sollen IHKs die ersten Prüfungen zum Zertifizierten Verwalter anbieten können. Die Schulungseinheiten sollten entsprechend früher einsetzen.
Welche IHKs die Prüfungen anbieten werden, ist noch nicht ausgemacht. Das Angebot ist freiwillig; in jedem Bundesland wird voraussichtlich mindestens eine IHK die Prüfung abnehmen.
Die Prüfungsordnung für den Zertifizierten Verwalter definiert die Prüfungsgegenstände sehr detailliert und orientiert sich weitgehend an dem Stoff, der bereits seit 2018 für die berufsbegleitende Qualifizierung von Immobilienverwaltern nach Makler- und Bauträgerverordnung maßgebend ist. Sie wissen schon, die Pflicht nach Gewerbeordnung im Verlauf von drei Jahren 20 Stunden Fortbildung nachzuweisen.
Diese Pflicht zur Schulung bleibt übrigens unabhängig vom Aufwand für den Zertifizierten Verwalter bestehen. Die IVV-Redaktion bietet Ihnen seit Jahren ein bewährtes Fortbildungsprogramm in Form von Online-Seminaren. Für jedes Online-Seminar, an dem Sie teilnehmen, vergibt die Redaktion 1,5 Stunden für Ihr Fortbildungskonto.
Am 10. Februar starten wir unser Fortbildungsprogramm mit dem Online-Seminar „Zensus 21: Haben Sie Ihre Bestände durchgezählt?“ Bis 15. Mai spätestens müssen Wohnungsdaten an die Statistikämter geliefert werden. Es ist also keine Zeit zu verlieren; melden Sie gleich hier zum Onlineseminar an https://www.vermieter-ratgeber.de/veranstaltungen/online-seminare
Ich wünsche fröhliches Wohnungs- und Beständezählen