Fristen und Pflichten der neuen Heizkostenverordnung

Der Turbo für die Digitalisierung

Fernauslesbare Zähler, monatliche Verbrauchsinformationen und eine erweiterte Abrechnung – das sind die Kernelemente der novellierten Heizkostenverordnung.

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 Bild: Grafik: IVV/ Petra Richter
Bild: Grafik: IVV/ Petra Richter

Seit 1. Dezember gilt die neue Heizkostenverordnung (HKVO). Deutschland hat damit die europäische Energieeffizienzrichtlinie EED in nationales Recht umgesetzt. Das Ziel: mehr Klimaschutz.

Die EED soll dafür sorgen, dass die EU-Länder bis zum Jahr 2030 rund ein Drittel weniger Energie verbrauchen, als 2007 prognostiziert wurde.

Keine Vor-Ort-Ablesung mehr ab 2027

Die Gesetzesnovelle bedeutet das Aus für die Vor-Ort-Ablesung und für nicht funkende Geräte. Wenn die Abrechnung weiterhin mit veralteten Geräten erstellt wird, haben Mieter ein Kürzungsrecht von drei Prozent. Dementsprechend sollte die Umrüstung auf Funktechnologie kurzfristig erfolgen. Mit der HKVO-Novelle werden zeitgemäße Funksysteme wie Minol Connect bald überall zum Standard. Das System erfüllt alle Vorgaben der neuen HKVO und bietet Eigentümern, Verwaltern und nicht zuletzt den Mietern eine rechtssichere Heizkostenabrechnung.

Aus der Jahresabrechnung konnten die Bewohner bisher nicht ableiten, wie sich ihr Verbrauchsverhalten im Jahresverlauf entwickelt hat. Das wird nun anders: Bewohner sollen – zusätzlich zur erweiterten Jahresabrechnung – monatlich sogenannte „unterjährige Verbrauchsinformation“ (uVi) erhalten. Die passende Anwendung dafür ist das Minol eMonitoring. Es baut auf dem Minol Connect Funksystem auf, das die Verbrauchswerte aller Wohnungen und Geräte monatlich erhebt. Die Hausbewohner erhalten über einen Internetbrowser oder über die Minol Bewohner-App Zugang zum eMonitoring. Dort sehen sie die Daten für ihre Wohnung und ihre individuellen Verbrauchsinformationen. Dies lässt sich auch über eine Mieter-App des Vermieters realisieren. Minol bietet dafür den passenden Cloud-to-Cloud-Datenservice an, um die notwendigen Informationen bereitzustellen.

Auch die jährliche Heizkostenabrechnung ändert sich. Sie muss künftig mehr Informationen enthalten als bisher, etwa über den Brennstoffmix, die daraus errechenbaren CO2-Emissionen sowie über erhobene Steuern, Abgaben und Zölle. Verpflichtend ist außerdem ein Vergleich des aktuellen Heizenergieverbrauchs mit dem Verbrauch des letzten Abrechnungszeitraums und ein Vergleich mit dem Durchschnittsendnutzer derselben Nutzerkategorie. Das hilft den Bewohnern, ihre Energiekosten und Emissionen besser nachvollziehen und einordnen zu können. Bei Minol-Kunden ist diese Leistung mit dem bestehenden Dienstleistungsvertrag bereits abgedeckt.

Datenübertragung über das Smart Meter Gateway

Zukünftig – so sieht es die HKVO vor – sollen die Messdaten der Zähler und Heizkostenverteiler in den Wohnungen (Submetering) über das Smart Meter Gateway (SMGW) des Gebäudes übertragen werden. Um das zu ermöglichen, werden zwei bestehende Lösungskomponenten, das Minol Connect Funksystem und das SMGW, intelligent miteinander vernetzt. Die funkfähigen Messgeräte übertragen künftig ihre Daten an eine Minol Submetereinheit, welche die Daten anschließend über die CLS-Schnittstelle des SMGW BSI-konform weiterleitet.

Aufbruch in die digitale Ära

Ein Fernauslesesystem wie Minol Connect lohnt sich nicht nur mit Blick auf die HKVO. Vermieter und Verwalter können das System modular um verschiedene Services erweitern. Minol bietet dafür ein Baukastensystem an – erreichbar über die zentrale Plattform B.One Living.

Häuser können in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt sein (Wohnungseigentumsgemeinschaft) oder im Ganzen einer Person oder einer Gesellschaft gehören. Dieses Muster enthält einen vollständigen Mietvertrag für eine Wohnung, die keine Eigentumswohnung ist und...

Jens Wierichs

Jens Wierichs
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Artikel Der Turbo für die Digitalisierung
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