Heizkostenverordnung seit Jahresende 2021 in Kraft

Wer aus der Ferne Verbräuche misst, muss jetzt monatlich informieren

Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) kann nach dem Beschluss des Bundeskabinetts jetzt in Kraft treten. Sie muss nur noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Damit steht fest: Gebäudenutzer müssen ab Januar monatlich über ihre Energieverbräuche informiert werden, sofern die Gebäude mit fernauslesbaren Messgeräten ausgestattet sind.

Die Idee hinter der Novelle: Informierte Mieter können sparsamer mit Heizenergie umgehen. Foto: Techem
Die Idee hinter der Novelle: Informierte Mieter können sparsamer mit Heizenergie umgehen. Foto: Techem

Die geschäftsführende Bundesregierung musste sich erneut mit der Novelle befassen, nachdem der Bundesrat Anfang November prinzipiell zwar grünes Licht gegeben hatte, in einem Änderungsantrag jedoch verlangt, dass die finanziellen Auswirkungen der Novelle auf die Mieter nach drei Jahren geprüft werden müssen. Damit spricht sich der Bundesrat gegen zusätzliche Kosten für Mieter durch Einbau und Verwendung digitaler Messeinrichtungen aus. Somit war eine erneute Zustimmung des Bundeskabinetts erforderlich. Unterjährige Verbrauchsinformationen sollen es Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig ermöglichen, ihr Heizverhalten unmittelbar anzupassen, um Energie und Geld zu sparen, und das Klima zu entlasten.

Bis Ende 2026 muss Geräteaustausch vollzogen sein

Voraussetzung für die monatliche Bereitstellung der Verbrauchsinformationen ist die Fernablesbarkeit der Erfassungsgeräte. Daher dürfen nach HKVO künftig nur noch fernablesbare, funkfähige Zähler und Heizkostenverteiler in Gebäuden installiert werden. Nicht fernablesbare Erfassungsgeräte müssen bis Ende 2026 ausgetauscht werden. Perspektivisch müssen dadurch immer weniger Geräte in Liegenschaften vor Ort abgelesen werden, was zusätzlichen Aufwand für Terminvereinbarungen reduziert.

Zahl der Briefsendungen dürfte stark steigen

Sofern in den Liegenschaften lediglich die Verbrauchserfassung digitalisiert ist, nicht aber die dahinter liegenden Verwaltungsprozesse, dürfte die monatliche Information von Mietern zu einem erheblichen Mehraufwand für Verwaltungs- und Wohnungsunternehmen führen. Nicht alle Haushalte sind digital über Apps oder E-Mail zu erreichen. In diesen Fällen müssen beispielsweise monatlich Briefe verschickt werden. (Red.)

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IVV Musterdokumente: Merkblatt Heizen und Lüften  

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