Die Mieter in Schleswig-Holstein müssten bei ihrer diesjährigen Heizkostenabrechnung mit zusätzlichen Bürokratiekosten rechnen. „Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet die Unternehmen, bei fernauslesbaren Messgeräten monatlich die Haushalte über den Verbrauch zu informieren“, weiß Andreas Breitner, Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Im Jahr kommen damit auf die Mieterinnen und Mieter Kostenin Höhe von 60 bis 90 Euro zu. Müssen die Angaben per Post übermittelt werden, liegen die Zusatzkosten sogar bei mehr als 100 Euro.“
Eine Abbestellung dieser Zwangsinformation durch die Haushalte sei nicht möglich, so VNW-Direktor Andreas Breitner. Die Kosten für Bereitstellung, Druck und Versand seien im Rahmen der Heizkostenabrechnung umlagefähig und gehen zu Lasten der Mieter. Allein bei den sozialen Vermietern in Schleswig-Holstein seien mehr als 100.000 Haushalte betroffen. Die Änderung der Heizkostenverordnung sei gegen den Rat der Fachleute erfolgt. „Selten ist so ein Blödsinn in Deutschland Gesetz und damit verpflichtend geworden“, schimpft Breitner.
Eine mögliche Lösung der Berichtspflicht Genüge zu tun und zugleich den Verwaltungsaufwand zu senken bestehe darin, die Daten auf einem nur für die Mieter zugänglichen Computerportal zur Verfügung zu stellen, so der VNW-Direktor weiter. „Dort könnten die Daten Monat für Monat eingestellt und von den Mieterinnen und Mietern bei Bedarf abgerufen werden. Das würde die Bürokratiekosten auf zehn bis 15 Euro im Jahr begrenzen.“ (Red.)
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