Jeder zweite Deutsche wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Entsprechend hoch sind die Erwartungen, die der Gesetzgeber an die Anfang Dezember in Kraft getretene Heizkostenverordnung stellt. Denn die neue Rechtsverordnung betrifft nahezu alle Mieter und Vermieter in Deutschland. Sie regelt, wie Heizkosten abgerechnet, Mieter über den Verbrauch informiert und Messgeräte abgelesen werden.
Ziel der neuen Vorgaben ist eine Stärkung des Klimaschutzes im Gebäude durch mehr Transparenz. So sollen Mieter künftig monatlich über den eigenen Verbrauch informiert werden. Wenn die Nutzer ihren Verbrauch gut kennen, können sie ihr Heizverhalten anpassen - so die Idee dahinter.
Senkung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor
Bereits heute wird die überwiegende Mehrheit der Mehrfamilienhäuser digital abgelesen. Alle Mieter die in einem solchen Gebäude wohnen, sollen ab Januar 2022 eine monatliche Information über ihren Energieverbrauch erhalten und so ihr Heizverhalten anpassen. Eine dena-Studie zeigt: Einsparungen von bis zu 10 Prozent sind möglich. Damit Mieter die Informationen erhalten, muss der Vermieter aktiv werden. Entweder stellt er den Verbrauchsüberblick selbst bereit oder er beauftragt einen Dienstleiter.
Wie die monatliche Information aufgebaut sein sollte, um die positiven Effekte für das Klima voll auszuschöpfen, zeigt eine Marktforschung des Immobiliendienstleisters ista. Demnach kann der Einspareffekt gesteigert werden, indem konkrete Energiespartipps gegeben werden und ein Vergleich mit dem sozialen Umfeld möglich ist.
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Ablesetermine entfallen
Voraussetzung für eine regelmäßige Information ist der Einbau digitaler Messtechnik. Daher darf ab sofort bei Neuausstattung nur noch fernablesbare Technik verbaut werden. Mieter profitieren doppelt von dieser Änderung. Einerseits können sie regelmäßig ihren Verbrauch prüfen, andererseits muss kein Servicetechniker zur Ablesung mehr die Wohnung betreten.
Obwohl die ersten Heizkostenabrechnungen bald verschickt werden, müssen die meisten Mieter auf die dritte Änderung, zusätzliche Informationen in der jährlichen Abrechnung, noch ein Jahr warten. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Neuerungen erst mit der nächsten Abrechnungsperiode in Kraft treten. Dann enthält die jährliche Abrechnung weitere Positionen:
- Energiemix und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen
- Informationen zu erhobenen Steuern, Abgaben und Zolltarifen
- Kontaktinformationen von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen und ähnlichen Einrichtungen
- Vergleich des witterungsbereinigten Energieverbrauchs des aktuellen Abrechnungszeitraums mit dem Vorjahr
- Vergleich des eigenen Energieverbrauchs mit einem normierten Durchschnittsendnutzer derselben Nutzerkategorie
Beispiel für eine monatliche Verbrauchsinformation
EcoTrend ist die Verbrauchsinformation von ista. Der Info-Dienst informiert Bewohner monatlich über den Verbrauch von Wärme und Warmwasser - per Web, App oder E-Mail. Die transparente Aufarbeitung der Daten ermöglicht dem Nutzer eine bessere Steuerung des eigenen Verbrauchsverhaltens.
"Bei der Produktentwicklung haben wir uns an wissenschaftlichen Ergebnissen und Nutzerfeedback orientiert, um den größte Effekt für den Klimaschutz zu erreichen", sagt Felix Maas, Produktmanager. "EcoTrend, unser Produkt für die monatliche Verbrauchsinformation, wird zudem stetig weiterentwickelt. Als nächstes integrieren wir ein Feature, das Nutzern konkrete Tipps gibt, wie sie Energie einsparen können."
Quelle: ista International GmbH (zum Unternehmensprofil)
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