Umstellungsfrist läuft allmählich ab

Digitale Zähler werden Ende 2026 Pflicht

Das Fristende für die Umrüstung alter Heizkostenverteiler, Wärmemengen- und Warmwasserzähler in Mehrfamilienhäusern rückt stetig näher. Bis zum 31. Dezember 2026 müssen laut Paragraf 5 der Heizkostenverordnung alle Erfassungsgeräte fernablesbar sein. Der Verband mittelständischer Mess- und Energiedienstleister, Deumess, spricht sich deshalb dafür aus, rechtzeitig nachzurüsten. Mit moderner Technik lasssen sich die gesetztlichen Vorgben erfüllen. Gleichzeitig kann sie zusätzlich die Energieeffizienz verbessern.

Wer vorausschauend plant, hat die neuen Messgeräte rechtzeitig zur Hand. Foto: Deumess
Wer vorausschauend plant, hat die neuen Messgeräte rechtzeitig zur Hand. Foto: Deumess

Fernablesbarkeit hilft Mietern und Vermietern beim Energiesparen


Fernablesbare Geräte sind erforderlich, um die Mieter über den monatlichen Verbrauch informieren zu können. Seit der Novellierung der Heizkostenverordnung ist das Pflicht. Diese Information soll die Mieter ermächtigen, Ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren und zu steuern. Das Prinzip funktioniert laut Deumess aber nicht nur für die Wohnungsnutzer sondern auch für die Anlagentechnik des Gebäudes selbst: Regelmäßig erhobene Daten seien eine wichtige Basis, um Heizungsanlagen zu  optimieren und effizient zu betreiben. Solche Maßnahmen lassen sich nur mit Fernablesung effizient umsetzen. Die hat vor allem für Wohnungsnutzer einen positiven Nebeneffekt: Der Vor-Ort-Termin zum Ablesen der Zähler entfällt.


Frühzeitige Planung gemeinsam mit dem Messdienstleister


Die Zeit drängt, denn in etlichen Bestandsbauten sind noch immer viele veraltete Heizkostenverteiler, Wärmemengen- oder Warmwasserzähler ohne Funkmodul im Einsatz. Sie lassen sich nicht fernablesen und müssen bis Ende 2026 ersetzt werden. Deumess empfiehlt Immobilienverantwortlichen darum eine frühzeitige Planung gemeinsam mit ihrem Messdienstleister, nicht zuletzt um Engpässe bei Geräten und Fachkräften oder Terminprobleme zu vermeiden.
Vermieter oder WEG-Verwalter profitieren nämlich ebenfalls von dem ungestörten und regelmäßigen Datenfluss: Er bildet die Grundlage für einen genauen Überblick über die energetische Situation des Gebäudes, ermöglicht eine bessere Steuerung von energetischen Investitionen und außerdem eine automatisierte Abrechnung und effizienteren Service durch den Messdienstleister.


Wichtiger Impuls für modernen Gebäudebestand


"Die Pflicht zur Nachrüstung ist mehr als eine regulatorische Vorgabe: Sie ist ein Impuls für die digitale Transformation im Gebäudesektor", so Deumess-Vorstand Hartmut Michels. "Unsere Mitgliedsunternehmen unterstützen dabei mit Know-how, Technik und Kundennähe. Gerade die mittelständischen Anbieter können durch ihre regionale Verankerung besonders flexibel auf die Bedarfe der Wohnungswirtschaft reagieren." Mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben und die technischen Anforderungen, die spätestens ab 2032 gelten, weist Deumess außerdem darauf hin, dass alle neuen Erfassungsgeräte interoperabel und mit einem Smart-Meter-Gateway kompatibel sein müssen. Nur so ist sichergestellt, dass die Daten später auch für weitere digitale Anwendungen im Gebäude genutzt werden können.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
Wird ein ganzes Einfamilienhaus vermietet, sind häufig andere Regelungen insbesondere im Hinblick auf die Betriebskostenregelungen zu treffen, als bei der Wohnungsvermietung. Dieses Muster enthält einen vollständigen Mietvertrag mit verschiedenen...
Printer Friendly, PDF & Email
10.1.2025
Nachrüstpflicht für Verbrauchsmessung
Vermieter und Verwalter müssen bis Ende 2026 die Ausrüstung ihrer Immobilien mit fernauslesbaren Verbrauchsmessgeräten für Wärme und Wasser abgeschlossen haben.
10.3.2025
Umrüstung auf fernauslesbare Messgeräte
Die Ausrüstung von Wohnungen mit fernauslesbaren Messgeräten schreitet in Deutschland deutlich voran. Dennoch erhalten sehr viele Haushalte noch keine monatlichen Informationen über den Wärmeverbrauch...
23.5.2025
Digitalisierung, KI und Wettbewerb
Rund 300 Fachbesucher diskutierten aktuelle Branchentrends, neue Technologien und Geschäftsfelder auf dem Fachkongress der Deumess e.V., dem Branchenverband mittelständischer Messdienstleister.
5.5.2023
Heizkostenabrechnungen 2022
Die Heizkostenabrechnungen für 2022 fallen so aus, wie schon vor Monaten befürchtet: Obwohl Haushalte deutlich Energie gespart haben, müssen sie im Durchschnitt mehr zahlen. Allerdings fallen die...
6.8.2024
immomio UVI Control
Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet Vermieter und Verwalter seit Januar 2022 eine unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) für Bewohner:innen/ Mieter:innen zur Verfügung zu stellen. Ein...
13.2.2025
Neue Services, mehr Wettbewerb
Am 13. und 14. Mai 2025 lädt Deumess e.V., der Verband für mittelständische Messdienstleister und Anbieter für Gebäude-Energiedaten, zum alljährlichen Deumess Fachkongress nach Kassel ein. Die...