Digitale Zähler werden Ende 2026 Pflicht
Fernablesbarkeit hilft Mietern und Vermietern beim Energiesparen
Fernablesbare Geräte sind erforderlich, um die Mieter über den monatlichen Verbrauch informieren zu können. Seit der Novellierung der Heizkostenverordnung ist das Pflicht. Diese Information soll die Mieter ermächtigen, Ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren und zu steuern. Das Prinzip funktioniert laut Deumess aber nicht nur für die Wohnungsnutzer sondern auch für die Anlagentechnik des Gebäudes selbst: Regelmäßig erhobene Daten seien eine wichtige Basis, um Heizungsanlagen zu optimieren und effizient zu betreiben. Solche Maßnahmen lassen sich nur mit Fernablesung effizient umsetzen. Die hat vor allem für Wohnungsnutzer einen positiven Nebeneffekt: Der Vor-Ort-Termin zum Ablesen der Zähler entfällt.
Frühzeitige Planung gemeinsam mit dem Messdienstleister
Die Zeit drängt, denn in etlichen Bestandsbauten sind noch immer viele veraltete Heizkostenverteiler, Wärmemengen- oder Warmwasserzähler ohne Funkmodul im Einsatz. Sie lassen sich nicht fernablesen und müssen bis Ende 2026 ersetzt werden. Deumess empfiehlt Immobilienverantwortlichen darum eine frühzeitige Planung gemeinsam mit ihrem Messdienstleister, nicht zuletzt um Engpässe bei Geräten und Fachkräften oder Terminprobleme zu vermeiden.
Vermieter oder WEG-Verwalter profitieren nämlich ebenfalls von dem ungestörten und regelmäßigen Datenfluss: Er bildet die Grundlage für einen genauen Überblick über die energetische Situation des Gebäudes, ermöglicht eine bessere Steuerung von energetischen Investitionen und außerdem eine automatisierte Abrechnung und effizienteren Service durch den Messdienstleister.
Wichtiger Impuls für modernen Gebäudebestand
"Die Pflicht zur Nachrüstung ist mehr als eine regulatorische Vorgabe: Sie ist ein Impuls für die digitale Transformation im Gebäudesektor", so Deumess-Vorstand Hartmut Michels. "Unsere Mitgliedsunternehmen unterstützen dabei mit Know-how, Technik und Kundennähe. Gerade die mittelständischen Anbieter können durch ihre regionale Verankerung besonders flexibel auf die Bedarfe der Wohnungswirtschaft reagieren." Mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben und die technischen Anforderungen, die spätestens ab 2032 gelten, weist Deumess außerdem darauf hin, dass alle neuen Erfassungsgeräte interoperabel und mit einem Smart-Meter-Gateway kompatibel sein müssen. Nur so ist sichergestellt, dass die Daten später auch für weitere digitale Anwendungen im Gebäude genutzt werden können.











