28. Januar 2022, 03:47 Uhr
Kosten für die Fällung eines morschen oder nicht mehr standsicheren Baums stellen grundsätzlich auf den Mieter umlagefähige Betriebskosten dar.
(Leitsatz des Bearbeiters)
BGH, Urteil vom 10.11.2021 – VIII ZR 107/20
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Artikel Umlage von Baumfällkosten
Seite 47
4.3.2024
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