Mietrecht

Umlage von Baumfällkosten

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Bild: Ingo Bartussek/stock.adobe.com
Bild: Ingo Bartussek/stock.adobe.com

Kosten für die Fällung eines morschen oder nicht mehr standsicheren Baums stellen grundsätzlich auf den Mieter umlagefähige Betriebskosten dar.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BGH, Urteil vom 10.11.2021 – VIII ZR 107/20

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Artikel Umlage von Baumfällkosten
Seite 47
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